Home AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen PDF Drucken E-Mail

Liefer- und Zahlungsbedingungen

Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grund der naohstehenden Bedingungen und unter ausdrücklicher Ablehnung etwa entgegenstehender Einkaufsbedingungen.

I. Angebot

1. Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Die zu den Angeboten gehörigen Unterlagen sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Angeboten, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Wir verpflichten uns, vom Besteller als ver traulich bezeichnete Pläne nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.

2. Soweit es nach einem Angebot unsererseits nicht zu einer Auftragserteilung kommt, behalten wir uns vor, das Angebot mit 2 % der Netto-Angebotssumme in Rechnung zu stellen.

II. Umfang der Lieferung

1. Für den Umfang der Lieferung ist nur unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Nebenabreden und Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

2. Maße, Gewichte, Abbildungen und Zeichnungen sind für die Ausführung nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich bestätigt wird. Die Verpackung erfolgt nach fach- und handelsüblichen Gesichtspunkten zum Selbstkostenpreis als Einwegverpackung.

3. Enfolgen Lieferungen nach Anweisungen, Zeichnungen, Vorlagen und sonsti gen Angaben des Bestellers und werden hierdurch Schutzrechte Dritter ver letzt, so verpflichtet sich der Besteller schon jetzt, uns von allen Ansprüchen des Dritten sowie allen Ansprüchen, die infolge einer etwaigen Rechtsverteidigung entstehen, freizustellen.

4. Wurde Montage vereinbart und verzögert sich diese durch Verschulden des Bestellers, so hat dieser die Kosten für die Wartezeit und evtl. erforderliche nochmalige Anreise des Montagepersonals zu tragen.

III. Preis und Zahlung

1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk einschl. Ver ladung im Werk, jedoch ausschließlich Verpackung. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.

2. Sollten Änderungen, Abweichungen und Toleranzen in den Werkstücken entstehen, die bei der Angebotsabgabe nicht entstanden bzw. nicht zu erkennen waren, behalten wir uns eine entsprechende Preisberichtigung vor.

3. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum Zahl bar Wir können jedoch auch die Lieferung von sofortiger Zahlung abhängig machen. Bei Nachnahme und Zahlung in bar, durch Scheck, Banküberweisung oder Bankeinzug innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir einen Skonto von 2 %, sofern zum Zeitpunkt der Zahlung keine sonstige fäl lige Forderung besteht.

Bei Sondermaschinen und Anlagen der Zuführ- und Handhabungstechnik er folgt Zahlung netto Kasse 1/3 bei Bestellung, 1/3 bei Anzeige der Versand bereifschaff und der Restbetrag innerhalb eines weiteren Monats.

4. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 3 % Punkten über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 8 % p. a. zu berechnen.

5. Uber die Hereinnahme von Wechseln behalten wir uns vor, von Fall zu Fall zu entscheiden. Die Gutschrift erfolgt nur unter üblichem Vorbehalt. Für Wechsel berechnen wir die banküblichen Diskont- und Einzugsspesen. Ein Skontoabzug bei Wechselzahlung wird nicht anerkannt.

6. Die Zurückhaltung der Zahlung oder die Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. Das gilt auch dann, wenn sie in ein kaufmännisches Kontokorrent aufgenommen worden sind.

7. Verschaffen wir dem Besteller die Mittel zur Kaufpreiszahlung dadurch, daß wir ihm einen von uns ausgestellten und von ihm angenommenen Wechsel indossieren (Scheck-Wechsel-Verfahren), so gilt die Kaufpreiszahlung erst als erfolgt, wenn der Wechsel eingelöst und unsere Wechselhaftung erloschen ist.

IV. Lieferzeit

1. Die Lieferzeit beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen (z. B. Muster für die Einrichtung der bestellten Maschinen und Geräte), Genehmigungen und Freigaben, sowie nicht vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.

2. Die Liefenfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.

3. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere bei Streik und Aussperrung sowie bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung das Liefergegenstandes von erheblichem Einfluß sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitteilen.

4. Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten, bei Lagerung in unserem Werk mindestens jedoch 1/2% das Rechnungsbetrages für jeden Monat berechnet. Wir sind jedoch berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Verlauf einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Besteller mit angemessen verlängerter Frist zu beliefern.


V. Gefahrenübergang und Entgegennahme

1. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile ab Werk auf den Besteller über und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wenn wir noch andere Leistungen, z.B. die Versendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung übernommen haben. Rücksendungen reisen ebenfalls auf Gefahr das Bestellers.

Auf Wunsch des Bestellers wird auf seine Kosten die Sendung durch uns gegen Diebstahl, Bruch, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken Versicheßt.

2. Verzögent sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über; jedoch sind wir verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Bestellers die Versicherungen zu bewirken, die dieser verlangt.

3. Angeliefente Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Besteller unbeschadet der Rechte aus Abschnitt VII entgegenzunehmen.

4. Teillieferungen sind zulässig.

VI. Eigentumsvorbehalt

1. Die von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderungen, die uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der Geschäftsbeziehung zustehen. Dies gilt auch für künftige oder bedingte Forderungen und wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden.

2. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller i. S. von § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die be- und verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware i. S. der Ziff. 1.

3. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen durch den Besteller steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung, so überträgt der Besteller uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentums bzw. Anwartschaftsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware, im Falle der Verarbeitung im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswant der anderen verwendeten Waren, und Vonwahrt sie unentgeltlich für uns. Die hiernach entstandenen Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware i. S. der Ziff. 1.

4. Der Besteller darf die Vorbehalteware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht in Verzug ist, weltenveräußern, vorausgesetzt, daß er sich das Eigentum vorbehält und die Forderungen aus der Weltenveräußerung gem. den nachfolgenden Absätzen auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt. Als Weiterveräußerung gilt auch die Vonwendung der Vorbehaltsware zur Erfüllung von Werk- und Werklieferungsverträgen.

5. Die Forderungen das Bestellers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfange zur Sicherung wie Vorbehaltsware.

6. Wird die Vorbehaltsware vom Besteller zusammen mit anderer, nicht von uns gelieferter Ware weiterveräußert, so wird uns die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Ware abgetreten. Bei der Veräußerung von Ware, an denen wir Miteigentumsanteile gem. Ziff. 3 haben, wird uns ein unserem Miteigentumsanteil entsprechender Teil der Forderung abgetreten.

7. Der Besteller ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeit zulässigen Widerruf einzuziehen. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichtensofern wir das nicht selbst tun - und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

Zur Abtretung der Forderungen ist der Besteller in keinem Fall befugt; dies gilt auch für alle Arten von Factoring Geschäften, die dem Besteller auch nicht aufgrund unserer Einziehungsermächtigung gestattet sind.

8. Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigungen durch Dritte muß uns der Besteller unverzüglich benachrichtigen.

9. Obersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Bestellers in soweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.

10.Wir sind berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Besteller selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat.

11. Bei vertragswidrigem Verhalten das Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Weiterverarbeitung der gelieferten Ware zu untorsagen, die Ware zurückzunehmen, ggfs. den Betrieb das Bestellers zu betreten und die Ware wegzunehmen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag.

12. Bei Vereinbarung des Scheck Wechsel-Venfahrens (III. Ziff. 7) geht das Eigentum an der Ware erst auf den Besteller über, wenn der Wechsel eingelöst und unsere Wechselhaftung erloschen ist.


VII. Haftung für Mängel der Lieferung

Für Mängel der Lieferung, zu denen auch das Fehlen ausdrücklich zugesichertor Eigenschaften gehört, haften wir unter Ausschluß weiterer Ansprüche unbeschadet Abschnitt IX. 4. wie folgt:

1. Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich durch uns nach billigem Ermessen untorliegender Wahl auszubessern oder neu zu liefern, die sich innerhalb von 6 Monaten (bei Mehrschichtenbetrieb innerhalb 3 Monaten) seit dem Liefertag infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes - insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechter Baustoffe oder mangelhafter Ausführung - als unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit nicht unerheblich beeinträchtigt herausstellen. Die Feststellung solcher Mängel ist uns unverzüglich schriftlich zu melden. FÜr Materialmängel haften wir nur insoweit, als wir bei Anwendung fachmännischer Sorgfalt den Mangel hätten erkennen müssen. Ersetzte Teile werden unser Eigentum.

Für wesentliche Fremderzeugnisse beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der Haftungsansprüche, die uns gegen den Lieferer des Fremderzeugnisses zustehen.

2. Das Recht des Bestellers, Ansprüche aus Mänqeln geltend zu machen, ver jährt in allen Fällen in 6 Monaten, gerechnet ab Obergabe des Gegenstandes, bei Mehrschichtenbetrieb innerhalb von 3 Monaten nach Übergabe.

3. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind:

Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind.

4. Zur Vornahme aller uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzteillieferungen hat der Besteller nach Verständigung mit uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, sonst sind wir von der Mängelhaftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei wir sr fr rt zu verständigen sind, oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels im Verzug sind, hat der Besteller das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.

5. Von den uns durch die Ausbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten tragen wir- insoweit als sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt - die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes sowie die angemessenen Kosten des Aus und Einbaues, ferner, falls dies nach Lage das Einzelfalles billigerweise verlangt werden kann, die Kosten der etwa erforderlichen Gestellung seiner Monteure und Hilfskräfte. Im übrigen trägt der Besteller die Kosten.

6. Für das Ersatzstück und die Ausbesserung beträgt die Gewährleistungsfrist 3 Monate, sie läuft mindestens aber bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist für den Liefergegenstand. Die Frist für die Mängelhaftung an dem Liefergegenstand wird um die Dauer der durch die Nachbesserungs arbeiten verursachten Betriebsunterbrechung verlängert.

7, Durch etwa seitens des Bestellers oder Dritter unsachgemäß ohne unsere vorherige Genehmigung vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.

8. Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden jeglicher Art, auch soweit sie durch verspätete Nachbesserung entstanden sind, sind ausgeschlossen, soweit das gesetzlich zulässig ist. Ausgenommen hiervon ist das Recht des Bestellers auf Rücktritt gemäß Abschnitt IX. dieser Bedingungen.

9. Bei Lieferungen in das Ausland beschränkt sich unsere Gewährleistung zudem auf die Gestellung das Materials bzw. der notwendigen Ersatzteile sowie des zur Durchführung der Instandsetzungsarbeiten notwendigen Personals. Sonstige Kosten, also insbesondere Reise und Ubernachtungskosten o.ä., sind vom Besteller zu übernehmen.

VIII. Haftung für Nebenpflichten

Wenn durch unser Verschulden der gelieferte Gegenstand vom Besteller infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluß liegenden Vorschlägen und Beratungen sowie anderen verfragliehen Nebenverpflichtungen - insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes - nicht ventragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluß weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte Vll. und IX. entsprechend.

IX. Recht des Bestellers auf Rücktritt


1. Der Besteller kann vom Vertrag zurücktreten, wenn uns die gesamte Leistung vor Gefahrübergang endgültig unmöglich wird. Dasselbe gilt bei Unvermögen durch uns. Der Besteller kann auch dann vom Vertrag zurücktreten, wenn bei einer Bestellung gleichartiger Gegenstände die Ausführung eines Teils der Lieferung der Anzahl nach unmöglich wird und er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung einer Teillieferung hat; ist dies nicht der Fall, so kann der Besteller die Gegenleistung entsprechend mindern.

2. Liegt Leistungsverzug im Sinne des Abschnittes IV. der Lieferbedingungen vor, und gewähnt uns der Besteller eine angemessene Nachfrist mit der ausdrückliehen Erklärung, daß er nach Ablauf dieser Frist die Annahme der Leistung ablehne, und wird die Nachfrist nicht eingehalten, so ist der Besteller zum Rücktritt berechtigt. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

3. Tritt die Unmöglichkeit während des Annahmeverzuges oder durch Verschulden das Bestellers ein, so bleibt dieser zur Gegenleistung verpflichtet.

4. Der Besteller hat ferner ein Rücktrittsrecht, wenn wir eine uns gestellte angemessene Nachfrist für die Ausbesserung oder Ersatzlieferung bezüglich eines von uns zu vertretenden Mangels im Sinne der Lieferbedingungen durch unser Verschulden fruchtlos verstreichen lassen. Das Rücktrittsrecht des Bustellers besteht auch bei Unmöglichkeit oder Unvermögen der Ausbesserung oder Ersatzlieferung durch uns.

5. Ausgeschlossen sind, soweit gesetzlich zulässig, alle anderen weitergehenden Ansprüche des Bestellers, insbesondere auf Wandlung, Kündigung oder Minderung sowie auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind.

X. Recht des Lieferers auf Rücktritt

Für den Fall unvorhergesehener Ereignisse im Sinne des Abschnittes IV. der Lieferbedingungen, sofern sie die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung erheblich verändern oder auf unseren Betrieb erheblich einwirken, und für den Fall nachträglich sich herausstellender Unmöglichkeit der Ausführung wird der Vertrag angemessen angepaßt. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht uns das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen eines solchen Rücktritts be stehen nicht. Wenn wir vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so haben wir dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Besteller mitzuteilen, und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Besteller eine Verlängerung der Lieferfrist vereinbart war.

XI. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist ausschließlich Lüdenscheid bei allen sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, soweit die Vereinbarung eines ausschließlichen Gerichtsstandes zulässig ist.

XII. Sonstiges

1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bedingungen voll wirksam.

2. Das in der Bundesrepublik Deutschland geltende Recht wird vereinbart. Die Bestimmungen des Haagar Kaufrechtsübereinkommen sind ausgeschlossen.

mhandel.de GmbH


Zuletzt aktualisiert ( Donnerstag, 08 Mai 2008 20:49 )
 
 

Merkliste


    Show Merkliste
    Empty Merkliste